Behandlungsablauf
Anamnese:
Zu Beginn erfolgt eine detaillierte Aufnahme der medizinischen Vorgeschichte (Erkrankungen, Traumen, Operationen, Medikamente, andere Beschwerden, Befunde, Röntgenbilder…) um eventuelle Zusammenhänge erkennen zu können.
Untersuchung:
Unter Berücksichtigung der Krankengeschichte erfolgt eine exakte manuelle klinische Untersuchung. Die Haltung im Stehen gibt ebenso Auskunft, wie aktive und passive Bewegungstests. Bei der Untersuchung von Bewegungsapparat, innere Organen und craniosacralem System achtet der Osteopath auf die verschiedenen auftretenden Symptome und versucht gleichzeitig, die genaue Herkunft zu lokalisieren. Darauf folgt das Erstellen einer osteopathischen Diagnose und Behandlungshypothese.
Behandlung:
Während der Therapie sollte der Patient so entspannt wie möglich sein. Mit individuell ausgewählten osteopathischen Techniken wird die „Dysfunktion“ gelöst, das heißt, die ursächlichen Blockaden und erhöhten Spannungen in Muskeln und Bindegewebe normalisiert und Beweglichkeit in allen Strukturen wiederhergestellt. Am Ende der Behandlung erfolgt ein abschließendes Gespräch über Verhaltensmaßnahmen, ev. Übungen und das weitere Prozedere.
Aus rechtliche Gründen bin ich als Physiotherapeutin verpflichtet, eine "Verordnung für Osteopathie" oder für "Physiotherapie mit Osteopathie" zu verlangen. Diese kann vom praktischen Arzt oder Facharzt ausgeschrieben werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in den meisten Fällen leider keine Kosten. Mittlerweile verlangen auch viele private Zusatzversicherungen und auch das Finanzamt, bei einer etwaigen Rückvergütung eine ärztliche Verordnung.